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Rundfunkgebühr

In Deutschland müssen Rundfunkgebühren gezahlt werden, sobald man ein Empfangsgerät zum Empfang bereit hält.

Dabei ist es unerheblich ob man die Geräte auch tatsächlich nutzt oder die gebührenpflichtigen, öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen will, empfangen kann oder empfängt. Allein der Besitz eines geeigneten Empfangsgerätes verpflichtet zur zahlung der Gebühr.

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